Häufig gestellte Fragen.

Hier finden sich die Antworten zu den meist gestellten Fragen rund um die VSG,

Wie werde ich Mitglied bei der Velberter SG e.V.

So einfach gehts:
Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und dem jeweiligen Abteilungsleiter, Übungsleiter, Vorstandsmitglied oder direkt bei der Geschäftsstelle übergeben.
Nach Eingang des Antrags, erhalten Sie eine Bestätigung der Mitgliedschaft.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Der Vereinsbeitrag richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und ist in der Beitragsordnung festgelegt.

Was bedeutet eine Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft ist ein Vertrag zwischen dem Vereinsmitglied und der Velberter SG e.V.. Die Regeln für den Vertrag werden in der Vereinssatzung und der Beitragsordnung geregelt.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der Vereinssatzung.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der VSG ist jeweils zum Ende eines Quartals möglich, also zum 31.03., zum 30.06., zum 30.09., und zum 31.12.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher schriftlich vorliegen.
Sie kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
Die Kündigung ist schriftlich (formlos) – im zweifelsfall per Einschreiben – beim Vereinsvorstand (Geschäftsstelle) einzureichen. Sie erhalten dann eine Bestätigung der Kündigung.

Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.

Welche Sportarten kann ich bei der VSG betreiben?

Als Mehrspartenverein mit langer Tradition findest Du in der VSG eine Vielzahl von unterschiedlichen Sportangeboten – vom Breiten- und Gesundheitssport über den Kinder- und Jugendsport bis hin zum Leistungssport ist für jeden etwas dabei.

Derzeit gibt es mehr als 2.000 Aktive in 8 Sportabteilungen. Alle angebotenen Sportarten findest du in der  Übersicht.

Kann man auch in mehreren Abteilungen aktiv sein?

Natürlich kann man als Mitglied gleichzeitig in mehreren Abteilungen aktiv sein. Es ist allerdings zu beachten, daß bei einigen Abteilungen ein Zusatzbeitrag auf das Sportangebot erhoben wird. Genaueres regelt die Beitragsordnung.

Aktuelle Informationen zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“ der Stadt Velbert

Quelle: Homepage Stadt Velbert

Was ist Bildung und Teilhabe?

Rückwirkend ab dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben nun die Möglichkeit, z.B. an dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und dem Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.
https://www.velbert.de/buergerinfo/anliegen-a-z/bildung-und-teilhabe/

Sprechstunden der Stadt Velbert zum Bildungs- und Teilhabepaket in Velbert, Neviges und Langenberg

Quelle: Pressemitteilung Stadt Velbert vom 11.05.2017

Sprechstunden zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es nun auch in den Stadtbezirken Neviges und Langenberg

Seit 2011 wird mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme am sozialen Leben ermöglicht. Gefördert werden beispielsweise Klassenfahrten, Mitgliedsbeiträge zu Vereinen, das Mittagessen in der Schule oder der Kindertagesstätte sowie Schülernachhilfe. Das Velberter BuT-Team, bestehend aus sechs Sozialarbeitern, berät und unterstützt interessierte Eltern. Diese können sich unter den Telefonnummern 02051/26-2237, 2438, 2067 und 2280 mit Fragen an das Team wenden.

Zudem finden in der Beratungsstelle Nedderstraße 50 in Velbert Mitte (4. Etage) offene Sprechstunden zu folgenden Zeiten (außer in den Ferien) statt: montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstagnachmittags von 13 bis 17 Uhr. Zusätzlich wird dienstags eine Sprechstunde im Familienzentrum Siepen in Velbert-Neviges (Schillerstraße 1a) und dem Jugendzentrum Velbert-Langenberg (Hauptstraße 94), jeweils von 9 bis 12 Uhr, angeboten.