Satzung der Velberter SG e. V.

– Präambel –
Der Verein Velberter Sportgemeinschaft e.V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter oder sonst für den Verein Tätigen orientieren.

Der Verein

  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • bekennt sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und tritt für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein,
  • pflegt eine Aufmerksamkeitskultur und führt regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch; zur Sicherstellung erlässt der erweiterte Vorstand ein Schutzkonzept; das Schutzkonzept sieht insbesondere Regelungen zur verpflichtenden Erklärung zu einem Ehrenkodex, zur verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, zu Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und zur Benennung von Ansprechpersonen im Verein vor,
  • steht für Fairness und tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein,
  • ist parteipolitisch und religiös neutral und vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität,
  • wendet sich entschieden gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus,
  • tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie verbaler, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen,
  • fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund,
  • verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter und
  • verpflichtet sich zu verantwortlichem Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität, Partizipation und Nachhaltigkeit als Prinzipien einer guten Vereinsführung.Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Satzungstext durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche wie männliche und diverse Funktions- und Amtsträger angesprochen.
VSG-Satzung 2023-08-10 AG