VSG Reha- und Herzsport mit ärztlicher Verordnung

Uns erreichen aktuell viele Anfragen bezüglich der Möglichkeit den Anbieter bei Reha- und Herzsport mit ärztlicher Verordnung zu wechseln.

Grundsätzlich können Sie Ihre bisherige Reha-, oder Herzsport-Verordnung bei der Velberter SG weiterführen.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem bisherigen Anbieter eine Kopie der Verordnung und der bisher geleisteten Stunden geben.

Diese werden von der Velberter SG benötigt, um das verordnete Reha- und Herzsport mit Ihrer Krankenkasse weiter lückenlos abzurechnen.

Sobald Sie diese Kopien haben, können Sie sich zwecks Stundeneinteilung bei uns melden:

In den Sommerferien stehen folgende Sonderöffnungszeiten

der VSG Geschäftsstelle im EMKA Sportzentrum zur Anmeldung zur Verfügung:

Dienstag 16:00-18:00 Uhr
Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Donnerstag 16:00-18:00 Uhr

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Kurze Information

Was ist Rehasport?
Im orthopädischen Bereich besteht unser Programm aus einem abwechslungsreichen Kräftigungs-, Beweglichkeits-, Ausdauer- und Koordinationstraining. Im Laufe der Zeit lernen Sie so Übungen kennen, die Sie in Ihren Alltag integrieren können. Genau dosierte Belastungen, eine Mischung unterschiedlicher Bewegungsformen und eine sorgfältige Übungsauswahl führen dabei zu optimalem Erfolg.

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und deren körperlichen Einschränkungen.

Für wen ist das etwas?
Grundsätzlich kommt bei jeglicher Beeinträchtigungen der körperlichen Funktion z.B. des Bewegungs- und Stützapparat resultierend aus Alttagsbelastungen oder nach Operationen, oder fortführend nach einer Rehakur, oder, oder oder…..Rehasport in Betracht.

Was muss ich tun?
Nachdem der Arzt Ihnen Rehabilitationssport verordnet hat, lassen sie sich ihre Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen. In der Regel wird eine Anzahl von 50 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 18 Monaten verordnet und auch von den Krankenkassen so bestätigt.

Sollten Sie privatversichert sein und somit kein Anrecht auf Kostenübernahme haben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Welche Kosten entstehen für mich?

Die Teilnahme an unseren Rehasportangeboten mit entsprechender Verordnung ist zuzahlungsfrei. Hat Ihnen Ihr Arzt Rehasport verordnet, so kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kursgebühren in voller Höhe.

Wer darf diesen Sport anleiten?
Übungsleiter, welche die entsprechende Lizenz erworben haben und diese durch Weiterbildung ständig bestätigen müssen. Dieser Sport unterliegt einer Kontrolle des Behindertenverbandes und der Krankenkassen. Ein Arzt muss für unseren Sport ansprechbar sein.

Vielen Dank.

Euer VSG Reha- und Herzsportteam

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